Mitglied werden

Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft beim FAGES finden sich im Mitgliedschaftsreglement.

FAGES unterscheiden in ordentliche Mitglieder, ausserordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Ehrenmitgliedschaft ist in den Statuten geregelt.

Ordentliche Mitglieder sind seit mindestens 2 Jahren im Bereich Gebäudeschadstoffe tätig und erfüllen die Aus- und Weiterbildungsanforderungen nach dem Mitgliedschaftsreglement. Es sind nur natürliche Personen zugelassen.

Ausserordentliche Mitglieder gehen einer fachbezogenen Tätigkeit nach und/oder erfüllen die Kriterien als ordentliches Mitglied noch nicht. Es sind auch Behörden oder Organisationen zugelassen.

Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt (ersmals möglich an der Mitgliederversammlung 2023).

Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 300 pro Jahr.

Aufnahmeantrag

Für die ausserordentliche Mitgliedschaft im Fachverband muss das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (nur Seite 1) eingereicht werden.

Für die ordentliche Mitgliedschaft im Fachverband muss das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (beide Seiten) sowie ein Lebenslauf eingereicht werden. Mit dem Lebenslauf sind die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufserfahrung im Bereich Gebäudeschadstoffe zu dokumentieren.

Für die Aufnahme von Diagnostiker:innen auf die FACH-Liste über FAGES ist die ordentliche Mitgliedschaft Voraussetzung. Zusätzlich sind nachfolgend aufgelistete Unterlagen einzureichen. Weitere Informationen zur FACH-Liste sind zu finden unter https://forum-asbest.ch/.

Die Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib auf der FACH-Liste ins im Qualitätssteigerungsverfahren beschrieben.

Sämtliche Unterlagen bitte einreichen an info@fages.org.